Auch E-Papers profieren  Ermäßigte Mehrwertsteuer auf E-Books beschlossen

Bücher profitierten bisher von einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz, E-Books jedoch nicht. Ein Beschluss des Bundeskabinetts soll das nun ändern.

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Bei E-Books sowie bei digitalen Zeitungen und Periodika gilt künftig nur noch der ermäßigte Mehrwertsteuersatz. Das beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch mit dem Entwurf des Jahressteuergesetzes. " Bücher , Zeitungen und Zeitschriften sind auch steuerlich gleich zu behandeln – unabhängig davon, ob sie auf Papier oder in elektronischer Form erscheinen", sagte die auch für Medien zuständige Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) nach Angaben ihres Hauses in Berlin.

Es komme nicht auf die Form an, sondern auf den Inhalt. "Eine vielfältige Presselandschaft ist für eine freie und unabhängige Meinungsbildung unverzichtbar – ganz gleich, ob die Inhalte online oder gedruckt vermittelt werden", sagte Grütters. Auch der kulturelle Wert eines Buches erschöpfe sich nicht in seiner gedruckten Form.

Für Print- und gedruckte Presseerzeugnisse gilt der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent, für die digitalen Varianten sind bisher die vollen 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig. Eine inzwischen gekippte EU-Regelung schrieb bisher einen Mindestmehrwertsteuersatz von 15 Prozent bei elektronischen Publikationen vor.

Tracey is the Contributing Editor for Foodies100, Tots100, Hibs100 and Trips100. She also blogs at PackThePJs. Tracey writes mainly about family travel; from days out to road trips with her pet dogs, to cruises and long-haul tropical destinations. Her family consists of her husband Huw, a medical writer, Millie-Mae (14), Toby (12) and Izzy and Jack the spaniels